SBT

SBT

Kommissions-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Jeder Abschluß bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden und von den nachfolgenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits verbindlich.

2. Werden uns nach Kaufabschluss Umstände bekannt, die auf mangelnde Kreditwürdigkeit des Käufers schließen lassen, können wir wahlweise sofortige Vorauszahlung oder bankmäßige Sicherstellung der Kaufpreisansprüche verlangen und wenn dem nicht entsprochen wird, ohne Begründung einer Verpflichtung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wir haften nicht für Lieferungsverzögerung sowie Lieferungsmöglichkeit oder sonstige Schwierigkeiten, die durch unvorhergesehene Ereignisse ausgelöst werden.

4. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Freihafenlager Hamburg ausschließlich Versendungs-, Verpackungs- und etwaiger Versicherungskosten. Diese gehen zu Lasten des Käufers, der Transport auf dessen Risiko. Der Käufer hat die Ware sofort nach Eintreffen auf etwaigen Beschädigungen und Verluste zu prüfen und alle Rechte und Ansprüche gegen Frachtführer, Verfrachter, Spediteure, Versicherer usw. unbeschadet seiner eigenen Ersatzpflicht geltend zu machen.

5. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auf das in der Rechnung bezeichnete Konto der Firma KHADEMI Import-Exportges.mbH zu zahlen. Als Kurswert gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. der in der Rechnung genannte Kurs.

6. Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß §455 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises. Orginal-Etiketten und sonstige Kennzeichen dürfen erst nach der Bezahlung entfernt werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware pfleglich zu behandeln und gegen alle Risiken wie Einbruch, Diebstahl, Feuer-, Wasserschäden usw. zu unseren Gunsten für Rechnung der Firma KHADEMI Import-Exportges.mbH auf Kosten des Käufers zu versichern. Ansprüche aus den Versicherungen gelten als an uns abgetreten. Im Falle einer Pfändung hat der Käufer den Vollstreckungsbeamten auf die Eigentumsrechte hinzuweisen, uns unter Beifügung aller erforderlichen Angaben und Unterlagen sofort zu benachrichtigen und alle Maßnahmen zur Wahrung der Eigentumsrechte entsprechen unseren Weisungen zu treffen. Durch etwaige Verjährung der Kaufpreisansprüche wird der Anspruch auf Herausgabe nicht berührt.

7. Die Weiterveräußerung noch nicht bezahlter Ware ist unzulässig und macht den Käufer schadensersatzpflichtig. Unbeschadet dessen tritt der Käufer im Vorwege alle Forderungen, die ihm aus einer Weiterveräußerungen entstehen, an uns in Rechnung der Firma KHADEMI Import-Exportges.mbH ab und verpflichtet sich, uns vor dem Weiterverkauf sofort zu verständigen unter Angabe aller Einzelheiten und Beifügung der Unterlagen. Alle vereinnahmten Beträge für unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind sofort auf das Ziff. 5 genannte Konto weiterzuleiten. Die vorstehenden Verpflichtungen werden nicht dadurch berührt, dass wir gegebenenfalls von dem Rücktrittsrecht nach Ziff. 2 Gebrauch machen.

8. Sobald der Käufer eine seiner Verpflichtungen nicht pünktlich erfüllt, werden alle gegen ihn bestehenden Ansprüche sofort fällig.

9. Die eingetroffene Ware ist vom Käufer sofort nach Eintreffen zu untersuchen, etwaige Mängelrügen müssen zur Vermeidung des Verlustes aller Ansprüche spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware zur Beförderung an uns bei der Post aufgegeben werden. Für die vertragsgemäße Beschaffenheit ist der Zustand der Ware beim Verlassen des Lagers maßgeblich. In Zweifelsfällen wird vermutet, dass vorhandene Mängel erst später eingetreten sind.

10. Für Kommissionsware gilt besonders:
Der Kommissionär hat die ihm überlassene Kommissionsware unverzüglich nach Ablauf der vereinbarten Kommissionsfrist an die Firma KHADEMI Import-Exportges.mbH kostenfrei zurückzuführen. Der Kommissionär kommt nach Ablauf der Kommissionsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet der Firma KHADEMI Import-Exportges.mbH Schadensersatz für nicht rechtzeitig oder nicht erfolgte Rückgabe. Der Kommissionär ist – auch nur zur zeitweisen – Weitergabe der Ware nicht berechtigt. Im Falle der Weitergabe oder des Verkaufs der Ware, sowie im Fall der nicht fristgerechten Rücklieferung der Kommissionsware ist der in den Kommissionsrechnungen aufgeführte Preis sofort zur Zahlung an die Firma KHADEMI Import-Exportges.mbH fällig.

11. Alle etwaigen Streitigkeiten sind ausschließlich von den hamburgischen Gerichten nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen zu entscheiden.